THG-Prämie für E-Auto-Fahrer

THG-Prämie für E-Auto-Fahrer

 

Als Fahrer eines reinen Elektrofahrzeugs leisten viele bereits einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Im Rahmen des Förderinstruments ‚Treibhausgasminderungsquote‘ (THG-Quote) bieten wir einen neuen Service und wollen damit einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ist das Fahrzeug auf eine Privatperson oder eine Firma zugelassen und liegen die Fahrzeugpapiere vor, hat man über die THG-Quote jährlich die Möglichkeit, seine CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Da die Abwicklung mit Aufwand verbunden ist und gute Preise nur durch Bündelung der Zertifikate erzielt werden können, haben wir mit unserem Verbundpartner SV-Sparkassenversicherung und der THG-Quoten GmbH gute Partner, die die Abwicklung übernehmen.

Wie funktioniert’s? Einfach unter https://ksklb.thg-quoten.de dem Link folgen und sich registrieren. Die THG-Quoten GmbH reicht nach der Registrierung den Fahrzeugschein beim Umweltbundesamt ein und lässt die jeweils pauschalierten CO2-Einsparungen zertifizieren. Nach Erhalt der Bescheinigung des Umweltbundesamts wird die THG-Prämie in Höhe von 300 Euro für das Jahr 2023 dem E-Auto-Fahrer ausgezahlt. Bis Februar 2024 kann man sich noch für 2023 registrieren.

Die Prämienhöhe errechnet sich jährlich anhand verschiedener Faktoren, darunter u.a. dem Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2 rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird.

Übrigens: Man kann sein E-Auto jährlich registrieren und sich die THG-Prämie erneut sichern. Auch vollelektrische Zweiräder (ab Klasse L3e und höher) sowie leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) sind prämienberechtigt und können über die Plattform angemeldet werden. Natürlich bietet die Kreissparkasse auch eine Finanzierung und einen umfangreichen Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybrid-Antrieb wie beispielsweise die Absicherung des Akkus und Ladekabels sowie Schäden an Ladestationen, Induktionsplatten oder Wallboxen. Mehr Infos dazu unter www.ksklb.de/kfz oder in den Filialen.