Blühbrachen: Lebensraumgewinn für bedrohte Arten

Saatgutförderung der Kreissparkasse zeigt Wirkung
Die Saatgutförderung findet im Landkreis Ludwigsburg immer mehr Zuspruch. Eine erste Auswertung zeigt: Die Maßnahme ist nicht nur bei Landwirten beliebt, sondern trägt auch nachweislich zum Schutz gefährdeter Offenlandarten bei – allen voran dem vom Aussterben bedrohten Rebhuhn.
Durch den gezielten Einsatz von artenreichem, gebietsheimischem Saatgut entstanden in den vergangenen drei Jahren auf insgesamt 25,2 Hektar landwirtschaftlicher Fläche ökologisch wertvolle Strukturen wie Blühflächen und Brachen. Diese dienen zahlreichen Tierarten als Nahrungsquelle, Rückzugsraum und Brutplatz. Besonders Offenlandvögel profitieren von diesen Lebensräumen – ebenso wie die Landwirte, wenn bei der Anlage bestimmte Kriterien beachtet werden.

„Die Kombination aus ökologischer Wirksamkeit und praktischer Umsetzbarkeit ist der Schlüssel zum Erfolg dieser Fördermaßnahme“, erklärte Andreas Fallert, Geschäftsführer des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Ludwigsburg e.V. (LEV). „Beides zusammen ist jedoch keine Selbstverständlichkeit.“
„Mit der Saatgutförderung unterstützen wir Landwirte seit 2024 dabei, die Artenvielfalt auf ihren Flächen zu fördern – und das mit Maßnahmen, die sich auch wirtschaftlich tragen lassen“, so unsere Pressesprecherin Isabel Kurz. „Spezielle, gebietsheimische Saatgutmischungen sind in der Beschaffung mit hohem Kostenaufwand verbunden. Durch die Förderung unserer Stiftung Umwelt- und Naturschutz – gekoppelt an klare Qualitätskriterien – können wir die Anlage von Blühbrachen entscheidend aufwerten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass Biodiversität und Landwirtschaft keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam erfolgreich in Einklang gebracht werden können.“
Hintergrund
Die Ökoregelung 1a ist Teil der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und fördert freiwillige Agrar-Umweltleistungen mit bis zu 1.300 Euro pro Hektar. Die ergänzende Saatgutförderung durch unsere Stiftung Umwelt- und Naturschutz ermöglicht es Landwirten, gebietsheimische, biodiversitätsfördernde Saatgutmischungen kostengünstig zu beziehen und gezielt auf geeigneten Ackerflächen auszubringen. Die Koordination erfolgt durch den LEV, der das Saatgut auf Anfrage zur Verfügung stellt. Ziel ist die ökologische Aufwertung der Agrarlandschaft bei gleichzeitiger Wahrung der Wirtschaftlichkeit für die Betriebe.
Hohe Akzeptanz bei Landwirten
Die im Landkreis Ludwigsburg verwendete Saatgutmischung wurde aus einem erfolgreichen Rebhuhn-Projekt im Landkreis Tübingen übernommen und an die regionalen Bedingungen angepasst. Ein weiterer Vorteil: Die Flächen können nach zwei Jahren umgebrochen und an anderer Stelle neu etabliert werden. So wird auch das Risiko einer Verunkrautung minimiert.
„Landwirte zeigen sich offen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen, wenn diese ackerbaulich sinnvoll gestaltet und wirtschaftlich lohnend sind“, ergänzte Florian Petschl, Vorstandsmitglied des Bauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg. Petschl hat selbst mehrere Brachen angelegt und angrenzend Getreide in weiter Reihe ausgesät – ein sogenannter „Lichtacker“. Das Ergebnis: Im Frühjahr konnten dort brütende Feldlerchen und ein Wiesenschafstelzen-Paar beobachtet werden. Auch das Monitoring seltener Brutvögel bestätigt die positive Entwicklung: In Remseck, Ludwigsburg und Markgröningen suchen Rebhühner, Feldhasen und zahlreiche Insekten gezielt die neuen Strukturen auf – und nutzen sie auch erfolgreich zur Brut.

Tipps zur erfolgreichen Anlage von Rebhuhn-freundlichen Blühflächen
Erfolgsfaktoren:
- Standortwahl: Möglichst freiliegende Flächen, mit ausreichendem Abstand zu Gehölzen, Straßen und Siedlungen
- Mindestbreite: Mindestens 20 Meter, um als Bruthabitat angenommen zu werden
- Saatdichte: Maximal 10 kg/ha, damit die Vegetation durchlässig bleibt
- Saatgutmischung: Mischung aus Wild- und Kulturarten, Wildpflanzen-Anteil sollte möglichst gebietsheimisch und für Spätsommer / Herbsteinsaaten geeignet sein.
- Pflege: Keine Mahd im Frühjahr; Umbruch der Fläche nach zwei Jahren zur Standort-Rotation
Pflegeverbotszeitraum: 01. April bis 15. August - Kombination mit Lichtäckern: Fördert zusätzlich Insektenreichtum und Offenheit des Lebensraums, erhält Nahrungsmittel-Produktion.
Übrigens: Unterstützung und Saatgut gibt es beim LEV Ludwigsburg – jetzt für die kommende Aussaat anfragen!